BLOG

Oldtimer problemlos zulassen

Alte Fahrzeuge bleiben weiterhin sehr beliebt. Ob als Sammlerstück, Erinnerung aus alten Zeiten oder der Jugendtraum, der endlich erfüllt worden ist - die sogenannten Oldtimer schweben bis heute über den Straßen.


Ein gut gepflegter, mit Originalteilen restaurierter Oldtimer kann mit einem H-Kennzeichen als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. Seit 1997 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, Fahrzeuge mit dem historischen Kennzeichen im Straßenverkehr zuzulassen. Um die ordnungsgemäße Betriebszulassung des Amtes zu erhalten, bedarf es jedoch der Erfüllung einiger Kriterien. Das Fahrzeug sollte zunächst älter als 30 Jahre alt sein und die baulichen Voraussetzungen erfüllen. Hierzu wird ein Oldtimer-Gutachten hinzugezogen, welches durch einen anerkannten Sachverständiger (TÜV oder DEKRA) durchgeführt wird.


weiterlesen...




Saisonkennzeichen

Seit 1. März 1997 sind in Deutschland die sogenannten Saisonkennzeichen im Straßenverkehr eingesetzt. Beliebt ist diese Art von Nummernschild vor allem bei Besitzern von Wohnwägen oder Cabrios. Denn wie der Name schon verrät, beschränkt sich die Dauer der Betriebszulassung des Fahrzeuges auf eine bestimmte Zeit. Beantragt werden kann ein Zeitraum von 2 bis 11 Monaten.


Die Dauer der Zulassung muss allerdings an einem Stück erfolgen. Das Fahrzeug muss auf diesem Weg nicht das ganze Jahr über zugelassen sein, sondern nur über einem bestimmten Intervall wie z.B. von Frühjahr bis Herbst. Nicht nur Kosten die durch den Verschleiß von einzelnen Autoteilen oder durch die Versicherung entstehen werden gespart. Zeit und Verwaltungsaufwand bei der zuständigen Zulassungsbehörde bleiben einem ebenso fern. Denn ein Stilllegen und wieder anmelden des Fahrzeugs ist nicht mehr notwendig.


weiterlesen...




Check: Verbotene Wunschkennzeichen


In Deutschland ist es möglich, sich sein Kennzeichen nach eigenen, individuellen Vorstellungen zu gestalten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Kennzeichen-Kürzel realisierbar sind. Zum einen, ist die bevorzugte Kombination von Buchstaben und Zahlen auf dem Nummernschild schon im Straßenverkehr zugelassen und somit vergeben. Zum anderen, ist zu beachten, dass laut dem Deutschem Gesetz nicht alle Buchstaben und Zahlenkombinationen erlaubt sind. Darunter fallen vor allem Kürzel, die auf die nationalsozialistische Epoche Deutschlands hinweisen.



In der Rechtsextremen-Szene spielen Symbole und Kürzel aus Buchstaben und Zahlen bekanntlich eine wesentliche Rolle. Es ist grundsätzlich verboten diese als dunkel angesehene Gesinnung zu verbreiten. Vor allem ist es nicht gestattet, die entsprechenden Kürzel auf seinem Nummernschild zu tragen und diese im Straßenverkehr zu repräsentieren. Leider gibt es viele Abkürzungen mit zwei Buchstaben aus dem Nationalsozialismus die bekannt sind.



weiterlesen...



Facebook
Twiter